AGBs

 

von UC Personal Training

 

1. Anwendbarkeit, Hausordnungen und sonstige Bestimmungen

 

Bei der Buchung, Inanspruchnahme von Fitnessberatung, sowie sonstigen Leistungen von UC Personal Training Uwe Conell, Clemensstr. 20, 80803 München, Telefon +49 89 3545822, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Der Auftragnehmer Uwe Conell ist als Personal Trainer und Fitness Berater für Privatkunden ebenso wie für Unternehmen tätig. Zu seinen Leistungen gehören die Konzeption und Durchführung von Personal Trainings mit individuell ausgerichteten Fitnessprogrammen, Seminare zum Thema „Gesundheitsmanagement im Unternehmen“, sowie Vorträge und Publikationen zu Fitness- und Gesundheitsthemen.

 

2.Leistungen des Personal Trainers Uwe Conell

2.1. Erstellen eines persönlich ausgerichteten Fitness- und Gesundheitsprogramms, auch zu Zwecken der Prävention und Rehabilitation.

 

2.2. Hilfestellung und Information bei allen Themen der körperlichen und geistigen Fitness.


2.3. Bereitstellen der erforderlichen Trainingsmaterialien und sonstiger Hilfsmittel.

 

2.4. Training beim Auftraggeber vor Ort oder in einer vom Personal Trainer / Fitness Berater ausgewählten Räumlichkeit.

 

2.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine vertragsgegenständlichen Leistungen ganz oder teilweise durch einen Subunternehmer erbringen zu lassen.

 

3.Vergütung

Der Personal Trainer / Fitness Berater vereinbart das Honorar für seine Dienstleistung individuell

und versichert dieses ordnungsgemäß und vollständig beim Finanzamt München zu versteuern.

Erforderliche Aufwendungen für Trainingsräumlichkeiten sind im Honorar berücksichtigt oder werden separat in Rechnung gestellt. Die Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

 

4.Rücktritt vom Vertrag

4.1. Personal Training

Beim Personal Training ist ein kostenloser Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag bis 48 Stunden vor dem jeweils vereinbarten Leistungszeitpunkt jederzeit möglich. Der Rücktritt muss durch eine persönliche Absage auch mündlich erfolgen. Bereits erbrachte Leistungen des Personal Trainers / Fitness Beraters (z.B. angemietete Sportanlagen) sind zu vergüten. Erfolgt der Rücktritt des Auftraggebers zwischen 48 und 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt beträgt die Vergütung 50% des vereinbarten Leistungsentgelts. Tritt der Auftraggeber weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt vom Termin zurück oder werden einzelne vertraglich vereinbarte Leistungen vom Auftraggeber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in Anspruch genommen, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zur Zahlung fällig.

4.2. Gesundheitsmanagement / Vortrag / Incentives

Beim Gesundheitsmanagement für Unternehmen ist ein kostenloser Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag nur bis zu vier Wochen vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt möglich. Tritt der Auftraggeber weniger als vier Wochen, aber mindestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt vom Vertrag zurück, so ist eine Stornierungsgebühr von 30% des vereinbaren Leistungsentgelts zur Zahlung fällig. Erfolgt der Rücktritt des Auftraggebers weniger als zwei Wochen vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt, erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 50% des vereinbarten Leistungsentgelts. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag innerhalb von drei Tagen vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zur Zahlung fällig.

4.3. Dauer des Vertragsverhältnisses

Der Vertrag ist auf unbestimmte Dauer geschlossen. Die Zeitpunkte der einzelnen Trainingseinheiten werden von den Parteien individuell vereinbart. Der Vertrag kann von jeder Partei jederzeit gekündigt werden.

 

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1.Im Falle eines individuellen Personal Trainings verpflichtet sich der Auftraggeber, den Personal Trainer / Fitness Berater vorab über seinen Gesundheitszustand und etwaige gesundheitliche oder körperlich Beeinträchtigungen zu informieren. Er hat hierzu den als Anlage 1beigefügten Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben durch seine Unterschrift zu bestätigen.

5.2.Im Falle von Gruppenveranstaltungen im Rahmen des Gesundheitsmanagements bei Unternehmen verpflichtet sich der Auftraggeber, die von ihm ausgewählten Teilnehmer vor der Durchführung der Veranstaltung auf gesundheitliche Risiken oder Beeinträchtigungen zu befragen und anzuhalten, bestehende Gesundheitsschäden oder jedwede gesundheitliche Beeinträchtigung vor Veranstaltungsbeginn dem Personal Trainer / Fitness Berater mitzuteilen. Im Einzelfall obliegt es dem Auftraggeber, einzelnen Teilnehmern bei Vorliegen relevanter gesundheitlicher Risiken von einer Teilnahme abzuraten.

 

6. Haftung

Die Teilnahme am Personal Training oder an praktischen Übungen im Rahmen des Gesundheitsmanagements für Unternehmen erfolgt auf eigene Gefahr des Auftraggebers/Teilnehmers. Der Personal Trainer / Fitness Berater übernimmt keine Haftung für Gesundheits- oder Personenschäden des Auftraggebers oder der von diesem bestimmten Teilnehmer an Gruppenveranstaltungen, soweit diese nicht den Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Personal Trainers / Fitness Beraters beruhen.

Eine Haftung des Personal Trainers / Fitness Beraters für Sachschäden an Gebäuden, Einrichtungen oder Geräten des Auftraggebers, die von diesem zum Zwecke der Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden, ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit des Personal Trainers / Fitness Beraters vorliegt.

 

7. Datenschutz

Die angegebenen personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutz.

7.1. Der Auftragnehmer gewährleistet die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Auftraggeber in das vertragsgegenständliche Web-Portal eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere das Telemediengesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz (und ab dem 25.Mai 2018 die EU Datenschutz-Grundverordnung).

7.2. Der Auftragnehmer wird für den Auftraggeber bzw. den Kunden auch personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Vertrages notwendig ist.

7.3. Die Verarbeitung von Daten durch den Auftragnehmer erfolgt im Wege der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG.

7.4. Die Parteien werden wechselseitig alle Informationen und Daten vertraulich behandeln, die ihnen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses von der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Informationen des Kunden und seiner Mitarbeiter.

7.5. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung, die unter http://uweconell.com/datenschutz.html .

 

8. Sonstiges

Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem vereinbarten Zweck der wegfallenden Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.

 

UC Personal Training, Uwe Conell

 

 

 

Uwe Conell   Federgrasweg 18

80935 München

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